Patienteninfo

Spätester Behandlungsbeginn
und Regelung bei Krankheit

Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden. Daher bitten wir Sie, uns direkt anzurufen oder in unsere Praxis zu kommen, sobald Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten haben.

Achtung! Nach dem 1. Termin gilt folgende Regelung:
ein 6-er Rezept ist drei Monate gültig,
○ ein 10-er Rezept ist sechs Monate gültig.
Auch im Krankheitsfall behält das Rezept über diese Zeitspanne seine Gültigkeit.

Zuzahlung

Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse keinen Befreiungsausweis für das aktuelle Jahr haben, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für die Therapie einen Eigenanteil zu leisten. Diese beträgt pro Rezept 10 € sowie 10 % des Rezeptwertes. Dieser Eigenanteil wird mit der ersten physiotherapeutischen Behandlung fällig und kann bar oder mit EC-Karte beglichen werden.

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Sie müssen zu Ihrem Behandlungstermin ein gültiges Rezept vom Arzt, Ihre Versichertenkarte, ein Handtuch und eventuelle Arztberichte mitbringen.

Wie lange muss eine KG-Behandlung dauern?

Die sogenannte Regelbehandlungszeit für eine Maßnahme der Physiotherapie ist in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Jeder Therapeut muss sich bei Verordnungen für gesetzlich Versicherte daran halten. Für eine allgemeine Krankengymnastik hat der Physiotherapeut in der Regel einen Spielraum zwischen 15 und 20 Minuten. In diesen Zeitrahmen fallen neben der Durchführung der eigentlichen Therapieleistung u. a. auch das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans, Hilfestellungen beim An-und Ausziehen sowie das Ausstellen der Verlaufsdokumentation und ggf. der Mitteilung an den verordnenden Arzt.

Kurzfristige Terminabsagen

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diese 24 Stunden vorher abzusagen. Selbstverständlich können Sie uns am Wochenende sowie nachts auf den Anrufbeantworter sprechen. Wenn Sie den Termin nicht innerhalb der 24 Stunden-Frist absagen, stellen wir Ihnen diesen Termin gemäß §615 BGB privat in Rechnung. Sie erhalten hierfür einen Ersatztermin. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich hierbei nach der Therapie, die Sie an dem Tag erhalten hätten und setzt sich wie folgt zusammen: (ab 01.01.2024)

  • Manuelle Therapie: 33,39 €
  • Krankengymnastik: 27,80 €
  • Krankengymnastik am Gerät: 52,35 €
  • KG-ZNS (Neuro): 44,15 €
  • Klassische Massage: 20,29 €
  • CRAFTA (MT Doppelbehandlung): 66,78 €

Anmeldebogen herunterladen

Hier können Sie unseren Anmeldebogen „Patientenvereinbarung“ und die „Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung“ einsehen und herunterladen. Dieser Bogen kann interaktiv ausgefüllt werden. Laden Sie ihn anschließend über unser Kontaktformular mit der Funktion „Datei auswählen“ gerne wieder hoch, oder bringen Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben zu ihrem nächsten Besuch mit in die Praxis.

Download Patientenvereinbarung und Einwilligungserklärung